Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen – Hilfe zur Selbsthilfe
Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet nach Art. 30 DSGVO dazu, eine schriftliche Dokumentation aller Verfahren zu führen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf Anfrage ist es der Aufsichtsbehörde vollständig zur Verfügung zu stellen.
So sind die Anforderungen. Die Umsetzung stellt sich für viele aber als Problem heraus.
Wir wollen mit Ihnen zusammen die Dinge klären, die es Ihnen ermöglicht, Ihr eigenes Verzeichnis zu erstellen. Wenn die Vorgaben klar sind, ist es eigentlich nur noch eine Fleißaufgabe.
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